Als „Teuerungsentlastung“ getarnt wird ab 2023 der Dienstgeberbeitrag zur Unfallversicherung von 1,2 auf 1,1 Prozent gesenkt. Die Regierung agiert als Erfüllungsgehilfe der Wirtschaft bei der Senkung von Lohnnebenkosten. Gleichzeitig wurde auch die Ausgleichszahlung der AUVA an die ÖGK für die Behandlung von Arbeitsunfällen neu geregelt – und damit wird die Verantwortung der Arbeitgeber*innen für die„Versteckte Attacke“ weiterlesen