5 Kommentare zu „Leo Furtlehner

  1. Denn wäre das Stelzer-Inserat eine Werbung des Landes, wäre das ungesetzlich. Gilt doch laut Paragraph 3a des Medienkooperations- und -förderungs-Transparenzgesetzes (MedKF-TG) von 2012 ein „Kopfverbot“, sind also audiovisuelle Kommunikation oder entgeltliche Veröffentlichungen, die „ausschließlich oder teilweise lediglich der Vermarktung der Tätigkeit des Rechtsträgers dienen“ unzulässig. Und als „Rechtsträger“ sind Mitglieder von Bundes- und Landesregierungen definiert.

    So aber schwindelt sich die ÖVP nicht zum ersten Mal mit einem faulen Trick durch, lässt Land und Partei zu einem Einheitsbrei verschmelzen und Inserate oder Plakate als Landeswerbung erscheinen, obwohl es sich um Parteiwerbung handelt.

    Bitte, warum zeigt Ihr nicht dies bei der KSTAW oder bei einem anderen Gericht, NICHT an!!

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  2. Sehr geehrter Herr Furtlehner. Mir gefällt, wie geistreich und kritisch Sie hier z.B. das Thema Medizin-Uni abhandeln. Mein Kompliment, so ählich sehe ich die Sache auch. Auch der Ex-Landesrechnungshofchef Brückner hat in seinem BLOG (der sogar in den Nachrichten veröffentlicht wurde, da er dort seine Kolumne hatte) ähnliches gesagt (also dass diese Medizin-Uni den Ärztemangel nicht unbedingt beheben muss und schon gar nicht erwiesen ist, dass sie das dazu tauglichste Mitte sei.

    mf. G.

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