Schwarz-rote Grauzonen

gerstorfer2018

Werbung in eigener Sache: Mit dem Konterfei von LH Thomas Stelzer, der Botschaft „Oberösterreich 2019: Tun, was dem Land gut tut“, dem oö Landeswappen und als „Ihr Landeshauptmann Thomas Stelzer“. Jeder der schnell drüber schaut muss zwangsläufig denken, dass es sich um ein Inserat des Landes handelt, wobei der Informationswert zu vernachlässigen ist.

Wäre da nicht links oben der fast konspirative Vermerk „oövp_Die Neue Zeit“. Es handelt sich demnach um ein Inserat der ÖVP (OÖN, 5.1.2019). Kosten laut Inseratenpreisliste für die Samstagausgabe mit Werbeabgabe und Mehrwertsteuer satte 14.880 Euro. In ähnlicher Weise und Kostenhöhe wurde in den anderen oö Tageszeitungen geworben.

Nun kann die ÖVP natürlich werben so viel sie will, sie kassiert ja entsprechend viel Parteienförderung aus Steuergeldern. 2017 waren es laut Förderbericht des Landes satte 9,4 Mio. Euro ohne die Gelder für Klub und Gemeinderäteschulung. Aber wenn sie wirbt, sollte klar erkennbar sein, dass es eine Parteiwerbung ist und keine Landeswerbung. Also mit deutlich sichtbarem Schriftzug oder Logo.

Denn wäre das Stelzer-Inserat eine Werbung des Landes, wäre das ungesetzlich. Gilt doch laut Paragraph 3a des Medienkooperations- und -förderungs-Transparenzgesetzes (MedKF-TG) von 2012 ein „Kopfverbot“, sind also audiovisuelle Kommunikation oder entgeltliche Veröffentlichungen, die „ausschließlich oder teilweise lediglich der Vermarktung der Tätigkeit des Rechtsträgers dienen“ unzulässig. Und als „Rechtsträger“ sind Mitglieder von Bundes- und Landesregierungen definiert.

So aber schwindelt sich die ÖVP nicht zum ersten Mal mit einem faulen Trick durch, lässt Land und Partei zu einem Einheitsbrei verschmelzen und Inserate oder Plakate als Landeswerbung erscheinen, obwohl es sich um Parteiwerbung handelt.

Bereits bei einer seiner ersten Amtshandlungen zum Amtsantritt agierte Stelzer in solcher Weise: In großflächigen Inseraten (OÖN 8.4.2017, Krone, Kurier, Österreich 9.4.2017) ließ er versehen mit Bild und Landeswappen dem Landesvolk gnadenvoll mitteilen, dass er der neue Messias, pardon LH ist und verkündete „Die Neue Zeit“. Völlig unscheinbar wurde in diskretem Grau der Vermerk „ooevp.at“ platziert, der nur für Experten erkennen ließ, dass es sich um eine Partei- und nicht um eine Landeswerbung handelte.

Was die ÖVP freilich umgekehrt nicht hindert ganz ungeniert auch Landesinserate zu schalten, die mit „Ihr Landeshauptmann“, jedoch ohne Bild, gezeichnet sind und den ÖVP-Slogan „Neue Zeiten: Neue Möglichkeiten“ vor alpinem Hintergrund verkünden. Informationswert: Null. So erfolgt etwa in einem Inserat in der Beilage „Stolz auf Österreich“ im Krawallblatt „Österreich“ (1.4.2018).

Weniger geschickt agiert in dieser Causa die SPÖ. So warb im Herbst 2018 SPÖ-Soziallandesrätin Birgit Gerstorfer auf Großflächenplakaten mit ihrem Konterfei und dem Slogan „Stark für gute Pflege“ samt Landeslogo und dem Titel „Soziallandesrätin“. Nicht zum ersten Mal, schon 2017 hatte sie demonstrativ auf 16-Bogen-Großflächenplakaten in gleicher Weise mit dem nichtssagenden Slogan „Pflege geht uns alle an. Modern. Menschlich. Individuell“ geworben. Informationswert in beiden Fällen: Null. De facto also nur Beiwerk zur Bewerbung einer SPÖ-Politikerin. Ebenso fand sich etwa auf einer ausdrücklich als „Anzeigen“ gekennzeichneten Seite eine ganzseitige Landeswerbung für Gerstorfer mit Foto (Tips, 10/2017).

Bereits 2015 wurden von der Jugend- und Kinderhilfe des Landes Oberösterreich mit dem Konterfei der damaligen Soziallandesrätin Gertraud Jahn sowie des Landesverkehrsreferats für den öffentlichen Verkehr mit dem Bild des damaligen LHStv. Reinhold Entholzer mit Inseraten (Volkshilfe-Magazin, 1/2015; gfk, 1/2015) oder per Videospot im Cineplexx geworben. Entholzer trug immerhin der Kritik Rechnung und schaltete Inserate dann korrekterweise als SPÖ und nicht mehr auf Landeskosten (Volkshilfe-Magazin, 2/2015). Nicht geschnallt hatte es hingegen Jahn, die neuerlich ein Inserat des Landes mit ihrem Foto schaltete.

Aber Politiker_innen die sich einen feuchten Kehricht um das Gesetz scheren haben Glück. Das Gesetz ist ein exemplarisches Beispiel von juristischem Pfusch, weil es keine Sanktionen – etwa Rückerstattung der Kosten durch die jeweilige Partei – gibt und Schlupflöcher in Form von Broschüren, Magazinen oder Schautafeln vorhanden sind, wo sich Politiker_innen frei von jedem Informationswert auf Steuerkosten abbilden lassen dürfen. Dazu kommt auch, dass Inserate öffentlicher Stellen bis zu einer „Bagatellgrenze“ von 5.000 Euro nicht gemeldet werden brauchen.

Aber nicht nur mangelnde Sanktionen sind ein Beispiel für den juristischen Pfusch. Gilt es doch nur für Mitglieder von Bundesregierung und Landesregierungen, während etwa Gemeinden und Kammern davon nicht betroffen sind, also Bürgermeister oder Kammerpräsidenten hemmungslos in eigener Sache auf Kosten ihrer Institutionen werben dürfen. Was etwa von den Linzer Stadtsenatsmitgliedern – egal ob rot, blau, schwarz oder grün – ebenso hemmungslos genützt wird wie vom sozialdemokratischen Arbeiterkammerpräsidenten.

Ein Kommentar zu “Schwarz-rote Grauzonen

  1. Denn wäre das Stelzer-Inserat eine Werbung des Landes, wäre das ungesetzlich. Gilt doch laut Paragraph 3a des Medienkooperations- und -förderungs-Transparenzgesetzes (MedKF-TG) von 2012 ein „Kopfverbot“, sind also audiovisuelle Kommunikation oder entgeltliche Veröffentlichungen, die „ausschließlich oder teilweise lediglich der Vermarktung der Tätigkeit des Rechtsträgers dienen“ unzulässig. Und als „Rechtsträger“ sind Mitglieder von Bundes- und Landesregierungen definiert.

    So aber schwindelt sich die ÖVP nicht zum ersten Mal mit einem faulen Trick durch, lässt Land und Partei zu einem Einheitsbrei verschmelzen und Inserate oder Plakate als Landeswerbung erscheinen, obwohl es sich um Parteiwerbung handelt.

    Und warum zeigt Ihr dieses Inserat-Webung, nicht bei einem Gericht wegen dem § 3a MedKF-TG, an?

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